GmbH gründen in Tschechien (s.r.o.)
Die tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spolecnost s rucením omezeným, s.r.o.) ist die häufigste Rechtsform für ausländische Investoren. Dieser Leitfaden erklärt den Gründungsprozess Schritt für Schritt.
Was ist eine s.r.o.?
Die s.r.o. ist das tschechische Pendant zur deutschen GmbH. Sie bietet beschränkte Haftung, einfache Gründung und ist die bevorzugte Rechtsform für KMU und ausländische Investoren. Das Mindeststammkapital beträgt symbolische 1 CZK, in der Praxis empfiehlt sich ein höheres Kapital.
Schritt 1: Vorbereitung
Klären Sie vorab: Firmenname (Verfügbarkeit prüfen), Gesellschaftsgegenstand, Gesellschafter und ihre Anteile, Geschäftsführer, Sitz der Gesellschaft.
- Firmenname im tschechischen Handelsregister prüfen
- Gesellschaftssitz festlegen (eigene oder gemietete Adresse)
- Identitätsdokumente der Gesellschafter vorbereiten
- Bankverbindung für Stammkapitaleinlage planen
Schritt 2: Notartermin
Der Gesellschaftsvertrag muss von einem tschechischen Notar beurkundet werden. Wir bereiten den Vertrag vor und begleiten Sie zum Notartermin oder vertreten Sie dort.
Schritt 3: Handelsregistereintragung
Nach dem Notartermin beantragen wir die Eintragung ins tschechische Handelsregister (obchodní rejstrík). Die Eintragung dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Laufende Pflichten nach der Gründung
Nach der Gründung entstehen regelmäßige Pflichten: Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss, Gesellschafterbeschlüsse. Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit einem tschechischen Steuerberater.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Mgr. Matyáš Moska, advokát
Zugelassener Rechtsanwalt, č. ev. 19149 · PEERS advokátní kancelář, s.r.o.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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