Wirtschaftsstrafrecht in Tschechien
Wirtschaftsstraftaten in Tschechien betreffen Unternehmer und Führungskräfte aus dem DACH-Raum häufiger als gedacht. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die häufigsten Delikte, die typischen Verfahrensabläufe und die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
Die häufigsten Wirtschaftsstraftaten in Tschechien
Das tschechische Strafgesetzbuch (trestní zákoník) kennt eine Vielzahl von Wirtschaftsdelikten. Die häufigsten in der Praxis für ausländische Unternehmer:
- Betrug (podvod, § 209 TrZ) - u.a. bei Täuschung über Leistungsbereitschaft
- Untreue (zpronevéra, § 206 TrZ) - Unterschlagung anvertrauter Werte
- Steuerhinterziehung (daňový únik) - Nicht-Abführung von Steuern
- Geldwäsche (praní peněz, § 216 TrZ)
- Insolvenzverschleppung (§ 226 TrZ)
- Bestechung und Korruption
Strafbarkeit juristischer Personen
Seit 2012 können in Tschechien auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden (zákon c. 418/2011 Sb.). GmbH und Aktiengesellschaften können Geldstrafen, Betriebsverbote oder sogar Auflösung als Strafe erhalten.
Präventive Maßnahmen
Compliance-Programme, klare Vertragsgestaltung, korrekte Buchhaltung und transparente Unternehmensführung reduzieren das Strafbarkeitsrisiko erheblich. Wir beraten Unternehmen präventiv.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Mgr. Matyáš Moska, advokát
Zugelassener Rechtsanwalt, č. ev. 19149 · PEERS advokátní kancelář, s.r.o.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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