Festnahme in Tschechien: Was tun?
Eine Festnahme in Tschechien ist für jeden eine außergewöhnliche Stresssituation - besonders wenn Sie die Sprache nicht sprechen und die Rechtslage nicht kennen. In den ersten Stunden nach einer Festnahme werden Fehler gemacht, die das weitere Verfahren erheblich belasten können. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was Sie tun und was Sie unbedingt lassen sollten.
Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie
Der wichtigste Grundsatz nach einer Festnahme: Machen Sie keine Aussagen, ohne zuvor einen Anwalt gesprochen zu haben. In Tschechien haben Sie als Beschuldigter das Recht zu schweigen - das gilt ab dem ersten Moment einer Festnahme oder Beschuldigtenbefragung. Dieses Recht sollten Sie konsequent nutzen. Selbst unschuldige Menschen können durch unüberlegte Aussagen ihre Situation verschlechtern.
- Sagen Sie lediglich: 'Ich möchte einen Anwalt sprechen'
- Geben Sie Ihren Namen und Identitätsdokumente an, wenn verlangt
- Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne Rechtsberatung
- Machen Sie keine inhaltlichen Angaben zur Sache
Ihre Rechte als Festgenommener in Tschechien
Das tschechische Strafprozessrecht (trestní rád) garantiert Beschuldigten eine Reihe von Rechten. Diese Rechte gelten auch für Ausländer und müssen von den Behörden respektiert werden.
- Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt
- Recht auf Information über den Tatvorwurf
- Recht auf einen Dolmetscher (bei Sprachproblemen)
- Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen oder der Botschaft
- Recht auf ärztliche Versorgung
- Recht auf Akteneinsicht durch den Anwalt
Wie lange kann man in Tschechien festgehalten werden?
Die Polizei kann Sie zunächst für 48 Stunden festhalten. Danach muss ein Richter über die Untersuchungshaft entscheiden. Die Untersuchungshaft (vazba) kann - je nach Straftatvorwurf - bis zu mehreren Jahren dauern. Ein Anwalt kann sofort eine Haftprüfung beantragen und für Ihre Freilassung eintreten.
Botschaft informieren lassen
Als Staatsangehöriger eines EU-Landes haben Sie das Recht, die konsularische Vertretung Ihres Heimatlandes zu informieren. Die deutsche, österreichische oder Schweizer Botschaft in Prag kann Ihnen nicht rechtlich vertreten, aber konsularische Unterstützung leisten und bei der Suche nach einem Anwalt helfen.
Einen deutschsprachigen Anwalt kontaktieren
So früh wie möglich sollten Sie einen in Tschechien zugelassenen Strafverteidiger kontaktieren. Idealerweise jemanden, der Deutsch spricht - damit keine Informationen durch Sprachprobleme verloren gehen. Mgr. Matyáš Moska ist unter +420 605 006 807 erreichbar und steht auch in dringenden Situationen zur Verfügung.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Mgr. Matyáš Moska, advokát
Zugelassener Rechtsanwalt, č. ev. 19149 · PEERS advokátní kancelář, s.r.o.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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