Doppelbesteuerung Deutschland-Tschechien
Deutsche, die in Tschechien tätig sind oder investieren, stellen sich oft die Frage: Muss ich Steuern in Deutschland und in Tschechien zahlen? Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt diese Frage - allerdings mit Nuancen, die Laien leicht übersehen.
Was ist das DBA Deutschland-Tschechien?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik (in Kraft seit 1983, zuletzt aktualisiert) bestimmt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung der gleichen Einkünfte zu vermeiden.
Ansässigkeit und unbeschränkte Steuerpflicht
Entscheidend ist zunächst, wo Sie steuerlich ansässig sind. Eine Person ist dort ansässig, wo sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei Ansässigkeit in Deutschland gilt grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht für weltweite Einkünfte - aber das DBA schränkt das für Tschechien-Einkünfte ein.
Typische Fälle
Häufige Konstellationen im Überblick:
- Einkünfte aus tschechischer Festanstellung: Besteuerung in Tschechien
- Dividenden aus tschechischer Gesellschaft: Quellensteuer in Tschechien, Anrechnung in Deutschland
- Immobilieneinkünfte aus Tschechien: Besteuerung in Tschechien
- Selbständige Tätigkeit ohne feste Einrichtung: oft Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
Häufige Fragen zu diesem Thema
Mgr. Matyáš Moska, advokát
Zugelassener Rechtsanwalt, č. ev. 19149 · PEERS advokátní kancelář, s.r.o.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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